Verda sieht die Einführung des Doppelproporz (Modell C) als ausgewogene Lösung für die Reformierung des Bündner Wahlsystems. Der Doppelproporz gibt kleinen Parteien, Frauen und Jungen eine faire Wahlchance, da er im Gegensatz zum Majorz die Stimmverhältnisse differenziert berücksichtigt. Er sichert damit die gesellschaftliche und politische Vielfalt im Parlament, welches ja die Volksvertretung sein soll. Die Einführung einer Sperrklausel, um einer Zersplitterung der politischen Kräfte im Grossen Rat vorzubeugen, lehnt Verda jedoch ab. Eine Sperrklausel würde die Abbildung der Vielfalt ohne Not wieder einschränken. Aus regional- und sprachpolitischen Gründen akzeptiert Verda hingegen, dass kleine Wahlkreise mindestens je einen Sitz im Grossen Rat erhalten. Damit wird der in Graubünden wichtigen Berücksichtigung der Talschaften Rechnung getragen.

Verda sieht die Einführung des Doppelproporzes unter Beibehaltung der 39 bestehenden Wahlkreise jedoch nur als Zwischenschritt. Klar ist, dass das Wahlsystem in Zukunft auf Basis der seit 2016 bestehenden 11 Regionen reformiert werden muss. Nur so kann das Wahlsystem mit der Gebietsreform und den Gemeindefusionen Schritt halten und wieder eine Einheit bilden.  

Das Majorzsystem (Modell A) und das Mischsystem mit Majorz und Proporz (Modell E) lehnt Verda hingegen entschieden ab. Beide Systeme führen dazu, dass grössere Wahlkreise in Teilwahlkreise aufgespaltet werden müssen. Die Hauptstadt müsste beispielsweise in sieben Wahlkreise aufgeteilt werden. Diese völlig willkürlichen Wahlmodelle schaffen Unmut, denn sie zielen nur darauf hin, die aktuellen politischen Machtverhältnisse zu zementieren. Ob das Majorz- und Mischsystem vor Bundesgericht bestehen würden, ist zudem alles andere als sicher. Die Wahlbürgerinnen und Wahlbürger brauchen jetzt aber Rechtssicherheit und endlich ein Wahlsystem welches hieb- und stichfest ist.