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Das Artensterben ist leider auch in der Schweiz eine traurige Tatsache. Trotzdem hat das Parlament in Bern ein Gesetz genehmigt, das den Artenschutz als Ganzes gefährdet. Die Revision des Jagdgesetzes droht den Schutz zahlreicher Arten wie Wolf, Luchs, Fischotter, Biber, Graureiher oder Gänsesäger auszuhöhlen. Dagegen wehrt sich VERDA.

Das revidierte Jagdgesetz ist unnötig und kontraproduktiv

Grossraubtiere, auf welche diese Revision primär zielt, können schon heute abgeschossen und reguliert werden. Das zeigt das Beispiel der vier Jungwölfe des Beverin-Rudels. Nach mehreren Übergriffen auf Nutztiere wurde die Hälfte der Jungwölfe zum Abschuss freigegeben. Das neue Gesetz geht aber viel weiter und erlaubt auch „Abschüsse auf Vorrat“. Bevor geschützte Tiere überhaupt einen Schaden angerichtet haben, können sie geschossen werden. Damit fehlt jeglicher Anreiz, präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen.

Als Teil der heimischen Arten haben die Grossraubtiere eine wichtige ökologische Funktion. Zu hohe Hirschbestände sind heute für den Wald eine Bedrohung. Die Waldverjüngung wird immer schwieriger und damit auch die Aufrechterhaltung des Schutzwaldes. Neben der Jagd sind Grossraubtiere Teil der Lösung. Sie helfen mit, das Gleichgewicht zwischen Wild und Wald wiederherzustellen.

Mit dem neuen Jagdgesetz zielt das Parlament aber nicht nur auf den Wolf. Auch der Schutz weiterer bedrohter Arten wird geschwächt. Den Artenschutz und die Abschusskompetenz überlässt der Bund zudem neu den Kantonen. Mit dieser Kompetenzverschiebung wird der Artenschutz endgültig zum Spielball der Interessen einzelner Nutzergruppen.

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