
Gerechte Wahlen dank Proporz
Graubünden braucht endlich Proporzwahlen. Am 13. Juni 2021 stimmen die Bünder*innen einmal mehr über eine Anpassung des Wahlrechts ab. Die Chancen für Proporzwahlen stehen diesmal gut.
Bundesgericht fordert neues Wahlsystem
Das Bündner Wahlsystem ist seit 80 Jahren ein Dauerbrenner. Proporzwahlen wurden immer wieder von den grossen bürgerlichen Parteien bekämpft. Das letzte Mal bei der Abstimmung zur Proporzinitiative 2014. Ausser in Graubünden wird der Grosse Rat heute nur noch in Appenzell Innerrhoden nach einem reinen Majorzwahlverfahren gewählt.
Dank dem Bundesgerichtsurteil vom Sommer 2019 ist aber endlich klar: das Wahlsystem für den Grossen Rat ist in der heutigen Form verfassungswidrig. Das Bundesgericht fordert den Kanton auf, ein neues Wahlsystem einzuführen. Auch VERDA hat die Wahlrechtsbeschwerde unterstützt.
Majorzwahlen sind unfair
Als nicht verfassungskonform beurteilt das Bundesgericht insbesondere die Majorzwahlen in den sechs bevölkerungsreichsten Wahlkreisen Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz. Diese Wahlkreise stellen knapp die Hälfte der Sitze im Grossen Rat. Aber auch im kleinsten Wahlkreis Avers sind Majorzwahlen nicht zulässig. Die Stimmkraft der Wähler*innen geht in den 39 Wahlkreisen zudem enorm auseinander. So vertritt der im Wahlkreis Avers gewählte Grossrat lediglich 160 Einwohner*innen, im Wahlkreis Surses jedoch 1970.
Modell C als Kompromiss
Die Bündner Regierung hat nach dem Bundesgerichtsentscheid mehrere Wahlmodelle in die Vernehmlassung geschickt. VERDA hat sich für den Doppelproporz (Modell C) ausgesprochen. Bei diesem Wahlsystem zählt jede Stimme gleich. Es gibt kleinen Parteien, Frauen und Jungen eine faire Wahlchance, da es die Stimmverhältnisse differenziert berücksichtigt. Alle Kräfte einzubinden entspricht unserer demokratischen Kultur. Der Doppelproporz hat sich zudem in verschiedenen Kantonen bereits bewährt.
Der Grosse Rat und das Stimmvolk haben es in der Hand
Nachdem sich die bürgerlichen Partein FDP, BDP und CVP in der Vernehmlassung vehement gegen das Doppelproporz (Modell C) ausgesprochen haben, zeichnet sich nun doch ein Umdenken ab. In der vorberatenden Kommission des Grossen Rates gibt die Mehrheit dem Modell C den Vorzug. Damit stehen die Chancen nicht schlecht, dass der Grosse Rat den Doppelproporz in die Abstimmung schickt. Am 21. Juni 2021 haben die Stimmbürger*innen es dann in der Hand, für gerechte Wahlen in Graubünden zu sorgen.