Das Wichtigste in Kürze

Die seit 1981 in der Verfassung festgeschriebene Gleichstellung von Mann und Frau ist vollumfänglich umzusetzen. Wir fordern:

  • Massnahmen für Lohngleichheit
  • familienfreundliche Arbeitsmodelle, Teilzeitstellen und Jobsharing (auch für Kaderpositionen) in der kantonalen Verwaltung sowie in vom Kanton mitfinanzierten Institutionen
  • ausreichend, flexible und bezahlbare familienergänzende  Kinderbetreuung
  • paritätisch zusammengesetzte Kommissionen und Gremien bei Kanton und Gemeinden
  • frauen- und familienfreundliche Stadtentwicklungen und Ortsplanungen
  • stärkere Berücksichtigung von Frauen im öffentlichen Raum, z.B. bei Strassennamen
  • Stärkung der kantonalen Fachstelle für Gleichstellung

Chancengleichheit von Mann und Frau

Seit 1981 steht es in der Verfassung: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Damit die Gleichstellung in der Familie, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik auch tatsächlich gelebt wird, braucht es mehr. Entscheidend sind Arbeitsmodelle, die familienfreundlich sind und den Eltern die Betreuung ihrer Kinder ermöglichen. Teilzeitarbeit und Shobsharing müssen auch in Führungspositionen möglich sein. Die Wirtschaft wie auch die öffentlichen Hand sind hier gleichermassen in der Verantwortung.

Gute Kinderbetreuung für die Chancengleichheit

Die Kinderbetreuung und Hausarbeit ist heute immer noch primär Frauensache. Frauen arbeiten oft in kleinen Arbeitspensen, was negative Folgen für ihre Karrierechancen hat. Studien zeigen, dass eine gut ausgebaute Kinderbetreuung zu einer gerechteren Rollenverteilung und Teilnahme von Mann und Frau am Arbeitsmarkt beiträgt. Sowohl die öffentliche Hand wie auch die Wirtschaft müssen darum für genügend, flexible und bezahlbare Angebote bei der familienergänzenden Kinderbetreuung  sorgen.

Frauen- und familienfreundliche Orte

Der öffentliche Raum, unsere Dörfer und Städte werden immer noch vor allem von Männern für Männer geplant und gebaut. In Baukommissionen sind Frauen rar. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Forderung nach paritätisch zusammengesetzten Kommissionen und Gremien sind.

Familien- und frauenfreundliche Städte und Dörfer zeichnen sich dadurch aus, dass es zwischen Wohnen, Einkaufen, Schule und Arbeit kurze Wege gibt, Quartiere sozial durchmischt und lebendig sowie Plätze und Erholungsräume attraktiv, familienfreundlich und sicher gestaltet sind, der Strassenverkehr beruhigt und der öffentlichen Verkehrsmittel gut erreichbar ist. Bei Planungen sind partizipative Ansätze zu verfolgen, die Frauen – wie auch alle anderen betroffenen Kreise – entprechend einbeziehen. 

Frauen im öffentlichen Raum sichtbar machen

Zur Gleichstellung gehört auch, dass Frauen und ihre Leistungen im Alltag gleich sichtbar sind wie Männer. Strassen und öffentliche Plätze, die nach verdienten Frauen benannt sind, muss man heute lange suchen. In Zukunft müssen Gemeinden darum Frauen bei der Namensgebung bevorzugt berücksichtigen. 

Frauen sind politisch untervertreten

Auf kantonaler und kommunaler Ebene sind Frauen nach wie vor stark untervertreten. In der fünfköpfigen Regierung des Kantons Graubünden sitzt keine einzige Frau. Im Grossen Rat sind gerade einmal ein Fünftel der Sitze mit Frauen besetzt. Mit ein Grund für die schlechte Vertretung der Frauen im Grossen Rat sind auch die Majorzwahlen. Auch deshalb fordert VERDA seit Jahren die Einführung von Proporzwahlen. 

Chancengleichheit ist erst möglich, wenn Frauen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft gleichwertig vertreten sind.“
Anita Mazzetta, Alt Gemeinderätin und Verda-Vorstandsmitglied